Der Kreistag beschließt, a) ab dem 01.01.2022 die Einführung eines Projektmonitorings für (1) neu geförderte Projekte nach einem Jahr, sofern die Förderung nicht auf ein Jahr begrenzt ist, sowie erneut alle zwei Jahre und (2) die einmalige Evaluation laufender Fördermaßnahmen, die seit über einem Jahr aus Mitteln des Kreises gefördert werden. Das Monitoring bzw. die Evaluation wird durch die Kreisverwaltung und den zuständigen Fachausschüssen durchgeführt. Die evaluierten Fördermaßnahmen und die bereitgestellten Fördersummen werden in den Ausschüssen, in denen die Förderung gewährt wurde, regelmäßig, mindestens aber drei Monate vor Ablauf bzw. automatischer Verlängerung der Förderung (falls es irgendwo eine automatische Verlängerung gibt), als TOP in die Tagesordnung des jeweiligen Ausschusses aufgenommen.
b) ab dem 01.01.2022 den Punkt „Bericht über die Durchführung von Beschlüssen“ in die Tagesordnung des Kreistags und seiner Ausschüsse aufzunehmen. Die Verwaltung legt dazu einen schriftlichen Bericht über den aktuellen Stand der Durchführung der vom Kreistag bzw. den Ausschüssen gefassten Beschlüssen bis zu deren Erledigung vor.