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Umgang mit geduldeten Menschen im Kreis Düren

Menschen, deren Asylantrag negativ beschieden wurde, erhalten bis zur Ausreise bzw. Rückführung eine Duldung. Allerdings ist eine Rückführung nicht in jedem Fall rechtlich oder tatsächlich umsetzbar oder menschlich geboten. Der NRW-Flüchtlingsminister Dr. Joachim Stamp hat nach Amtsantritt den Erlass zur 3+2-Ausbildungsduldung sowie zum Bleiberecht neu gefasst und mehr Chancen für mehr integrationswillige Geflüchtete eröffnet.

Die Vereinbarung zum neuen Flüchtlingsaufnahmegesetz sieht deutliche finanzielle Verbesserungen für die Städte und Gemeinden vor, die die Kosten für Geduldete nach bisher drei Monaten zu tragen haben. Die konsequente Anwendung der o.g. Erlasse kann zu einer weiteren spürbaren Entlastungen der kreisangehörigen Kommunen führen und mehr Menschen Chancen und Perspektiven eröffnen.

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