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Einbürgerungsoffensive

Der Ausschuss für Migration, Integration und Entwicklungszusammenarbeit begrüßt, dass der Kreis vor der Corona-Pandemie Einbürgerungsfeiern durchgeführt hat. Ein feierlicher und festlicher Rahmen ist die angemessene Würdigung der Integrationsleistung unserer neuen Staatsbürger:innen. Die Einbürgerungsfeiern sollen, soweit es die pandemische Lage wieder zulässt, aufgenommen bzw. nachgeholt werden.

Der Ausschuss beschließt, die Chancen der Digitalisierung für Einbürgerungen zu nutzen und sich, wie die Stadt Düren, am Projekt „digitale Einbürgerung“ des Landes NRW zu beteiligen und zeitnah zu implementieren. Das digitale Serviceportal soll Menschen mit Einbürgerungswunsch über die Voraussetzungen einer Einbürgerung informieren, diese vorab prüfen, dabei unnötige Behördengänge ersparen und so auch die Mitarbeiter:innen in der Verwaltung entlasten. Die Städte und Gemeinden des Kreises werden über das neue Angebot informiert, damit sie bei Bedarf den Zugang zur digitalen Antragstellung auf ihrer Homepage verlinken können.

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung im Rahmen einer Einbürgerungskampagne Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die noch keine deutschen Staatsbürger sind, über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Einbürgerung zu informieren. In Anerkennung ihrer Lebensleistung sollen die Angehörigen der sogenannten Gastarbeitergeneration (nach den geplanten Erleichterungen durch den Bund) gesondert angesprochen werden.

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung jeweils in der ersten Sitzung eines Jahres des für Integration zuständigen Ausschusses einen Einbürgerungsbericht vorzulegen. Aus diesem geht die Zahl der Antragsteller:innen; die durchgeführten bzw. die in Bearbeitung befindlichen Einbürgerungsverfahren sowie die Zahl der abgelehnten Anträge hervor. Soweit möglich erfolgt die Darstellung kommunalspezifisch. Ebenso enthält der Bericht die Zahl der Antragsberechtigten und gibt Auskunft über den Stand, der in den Punkten 1-3 beschlossenen Maßnahmen.