Verteilung von medizinischen Masken an bedürftige Menschen
Die Kreisverwaltung prüft, ob die Anschaffung von medizinischen Masken zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Kreis Düren durch mögliche Mehrbedarfsregelungen des Sozialgesetzbuches abgedeckt ist. Sollte keine Deckung vorliegen, stellt die Kreisverwaltung aus Mitteln des Kreishaushaltes für jede Person in einer Bedarfsgemeinschaft auf Wunsch ein Startkontingent an medizinischen Masken zur Verfügung. Vorab prüft die Kreisverwaltung, ob dies ggf. auch in Form einer Gutscheinlösung realisiert werden kann.